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| Wiederkehrende Prüfung
von Gefahrgut-IBCs (2,5 und 5 Jahre) |
Die jeweils maximal zulässige Gebrauchsdauer von Kunststoff-Gefahrguttanks
beträgt 5 Jahre ab Fertigungszeitpunkt. Nach Ablauf von 2,5
Jahren ist eine Dichtheits- und Sichtprüfung vom Gesetzgeber
zwingend vorgeschrieben, die Sie durchführen und dokumentieren
müssen (ADR/RID 6.5.1.6.4b und 6.5.4.14.3).
Nach Ablauf von 5 Jahren verliert der Behälter seine
Gefahrgutzulassung, kann aber durch den Austausch diverser Teile
und einer erneuten Prüfung eine neue Zulassung erlangen.
2,5 jährige Zwischenprüfung
Diese Prüfung kann durch eine kompetente (sachkundige) Stelle
Ihres Unternehmens vorgenommen werden (Prüfdruck 0,2 bar,
Prüfdauer 10 Minuten). Die Durchführung dieser Nachprüfung
müssen Sie in das vorgesehene Feld des Typenschildes einprägen
und in Ihrem Hause in einem Prüfbericht festhalten, der für
die Lebensdauer des Tanks von Ihnen aufzubewahren ist. Wir haben
für die Dichtheitsprüfung ein Gerät entwickelt, das Sie von
uns erhalten können. Eine von der BAM anerkannte
Durchführungsvorschrift mit der Möglichkeit der Dokumentation
können Sie ebenfalls bei uns anfordern.
Bei der Sichtprüfung sind vor allem
- die Schraubkappen, Armaturen und Dichtungen auf
Funktionalität
- der innen Behälter und die äußere Hülle (Gitterbox) auf Schäden
und ggf. Korrosion
zu überprüfen
Bei der Dichtheitsprüfung wird der leere Behälter mit einem
geeigneten Lecksuchmittel eingerieben/eingesprüht. Dann
wird er für 10 Minuten mit 0,2 bar Überdruck beaufschlagt und
auf Blasenbildung hin geprüft.
Wir haben für diese Prüfung einen Druckminderer in einer, zu
unseren Behältern passenden, Schraubkappe als Prüfgerät zur
Beaufschlagung mit Überdruck geschaffen. Das Prüfgerät kann,
einmalig gekauft, immer wieder verwendet werden kann.
Alternativ kann diese Prüfung auch bei uns im Haus
durchgeführt werden. Soweit erforderlich werden hierbei
fehlerhaft Teile ausgetauscht und Reparaturen durchgeführt.
Die Dokumentation wird Ihnen anschließend ausgehändigt.
5 jährige Zulassungsprüfung
Nach Ablauf von 5 Jahren sind die IBCs nicht mehr als
Gefahrgutbehälter zugelassen. Etwa einen Monat vor Ablauf
dieser Frist werden Sie mit einem Schreiben von uns darauf
hingewiesen.
Der Prüfung voraus geht dabei der Austausch der
Tankblase (Innenbehälter), des Weiteren ist der Austausch der Dichtung zwischen
Armatur und Tank zwingend. Alle anderen Dichtungen werden
überprüft und falls erforderlich ersetzt. Nach dem Austausch
erfolgt dann die Dichtheitsprüfung.
Auch muss überprüft werden, ob
- alle Schraubkappen inkl. Dichtungen unbeschädigt und vollständig sind
- die Äußere Umhüllung z.B. Gitterbox keine größeren
Beschädigungen und Korrosionsstellen aufweist
- die Armatur und alle Dichtungen darin in Ordnung sind
Fehlende oder mangelhafte Teile sind durch Originalteile zu
ersetzen, da sonst ein erneutes in Verkehr bringen nicht möglich ist.
Da unsere Tanks sehr robust sind, können in den allermeisten
Fällen die Gitterbox bzw. die Palette und das Rohrbügelgestell
sowie die Armatur wieder verwendet werden.
Diese Prüfung wird bei uns im Haus durchgeführt, kann aber
auch von einer sachkundigen Stelle Ihres Unternehmens
durchgeführt werden. Um jedoch eine genaue Überprüfung des
Containers zu gewährleisten ist es am besten, wenn der IBC zur
Wiederzulassungsprüfung bei uns im Haus kontrolliert wird.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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