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Wiederkehrende Prüfung von Gefahrgut-IBCs (2,5 und 5 Jahre)

Die jeweils maximal zulässige Gebrauchsdauer von Kunststoff-Gefahrguttanks beträgt 5 Jahre ab Fertigungszeitpunkt. Nach Ablauf von 2,5 Jahren ist eine Dichtheits- und Sichtprüfung vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, die Sie durchführen und dokumentieren müssen (ADR/RID 6.5.1.6.4b und 6.5.4.14.3). 
Nach Ablauf von 5 Jahren verliert der Behälter seine Gefahrgutzulassung, kann aber durch den Austausch diverser Teile und einer erneuten Prüfung eine neue Zulassung erlangen.


2,5 jährige Zwischenprüfung

Diese Prüfung kann durch eine kompetente (sachkundige) Stelle Ihres Unternehmens vorgenommen werden (Prüfdruck 0,2 bar, Prüfdauer 10 Minuten). Die Durchführung dieser Nachprüfung müssen Sie in das vorgesehene Feld des Typenschildes einprägen und in Ihrem Hause in einem Prüfbericht festhalten, der für die Lebensdauer des Tanks von Ihnen aufzubewahren ist. Wir haben für die Dichtheitsprüfung ein Gerät entwickelt, das Sie von uns erhalten können. Eine von der BAM anerkannte Durchführungsvorschrift mit der Möglichkeit der Dokumentation können Sie ebenfalls bei uns anfordern.

Bei der Sichtprüfung sind vor allem
- die Schraubkappen, Armaturen und Dichtungen auf Funktionalität
- der innen Behälter und die äußere Hülle (Gitterbox) auf Schäden und ggf. Korrosion
zu überprüfen

Bei der Dichtheitsprüfung wird der leere Behälter mit einem geeigneten Lecksuchmittel eingerieben/eingesprüht.  Dann wird er für 10 Minuten mit 0,2 bar Überdruck beaufschlagt und auf Blasenbildung hin geprüft.

Wir haben für diese Prüfung einen Druckminderer in einer, zu unseren Behältern passenden, Schraubkappe als Prüfgerät zur Beaufschlagung mit Überdruck geschaffen. Das Prüfgerät kann, einmalig gekauft, immer wieder verwendet werden kann.


Alternativ kann diese Prüfung auch bei uns im Haus durchgeführt werden. Soweit erforderlich werden hierbei fehlerhaft Teile ausgetauscht und Reparaturen durchgeführt.
Die Dokumentation wird Ihnen anschließend ausgehändigt.


5 jährige Zulassungsprüfung

Nach Ablauf von 5 Jahren sind die IBCs nicht mehr als Gefahrgutbehälter zugelassen. Etwa einen Monat vor Ablauf dieser Frist werden Sie mit einem Schreiben von uns darauf hingewiesen.

Der Prüfung voraus geht dabei der Austausch der Tankblase (Innenbehälter), des Weiteren ist der Austausch der Dichtung zwischen Armatur und Tank zwingend. Alle anderen Dichtungen werden überprüft und falls erforderlich ersetzt. Nach dem Austausch erfolgt dann die Dichtheitsprüfung.
Auch muss überprüft werden, ob
- alle Schraubkappen inkl. Dichtungen unbeschädigt und vollständig sind
- die Äußere Umhüllung z.B. Gitterbox keine größeren Beschädigungen und Korrosionsstellen aufweist
- die Armatur und alle Dichtungen darin in Ordnung sind

Fehlende oder mangelhafte Teile sind durch Originalteile zu ersetzen, da sonst ein erneutes in Verkehr bringen nicht möglich ist.
Da unsere Tanks sehr robust sind, können in den allermeisten Fällen die Gitterbox bzw. die Palette und das Rohrbügelgestell sowie die Armatur wieder verwendet werden. 


Diese Prüfung wird bei uns im Haus durchgeführt, kann aber auch von einer sachkundigen Stelle Ihres Unternehmens durchgeführt werden. Um jedoch eine genaue Überprüfung des Containers zu gewährleisten ist es am besten, wenn der IBC zur Wiederzulassungsprüfung bei uns im Haus kontrolliert wird.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
HC Hessentaler Container GmbH
Karl-Kurz-Straße 42
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Telefon : 0791/4070-0
Fax :      0791/4070-64
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